Dienstag, 3. Februar 2015

7 Rechtsirrtümer

Heute behandle ich das Thema "Rechtsirrtümer". Es gibt so einige Halbwahrheiten und einiges an Unwissenheit, was das deutsche Recht angeht. Auf einige Irrtümer möchte ich hier hinweisen und keine Angst. Alles stimmt zu 100% :) Vertraut mir :P


Beischlafpflicht in der Ehe: Ehepartner haben die unabdingbare Pflicht zur "Geschlechtsgemeinschaft". Diese Pflicht kann man jedoch nicht rechtlich durchsetzen. Auf deutsch also, Ehepartner haben die Pflicht miteinander zu schlafen, sollte die Dame jedoch von Kopfschmerzen geplagt sein (;)), kann man diese Pflicht nicht rechtlich durchsetzen.

Namenswahl: Es gibt das Gerücht, dass man nicht mit falschen Namen unterschreiben darf. Das ist Blödsinn. Grundsätzlich darf man sich so nennen, wie man möchte, und auch so unterschreiben. Nur bei förmlichen Aufforderungen (Polizei, Gericht, etc) muss der amtlich beurkundete Name genannt werden.

Nächtliches Ausgehverbot für Jugendliche: Es gibt keine nächtliche Ausgangssperre für Jugendliche. Verboten ist lediglich der Aufenthalt in Kneipen oder Clubs.

Schleichwerbung: Aus eigenem Antrieb dürfen Gäste so viele Produktnamen nennen, wie sie wollen.

Ausweispflicht: Immer wieder hört man, dass man die Pflicht habe, einen Ausweis bei sich zu tragen. Das ist quatsch. Man muss lediglich ein Ausweis(Dokument) besitzen. Anders verhält es sich zum Führerschein. Den muss man tatsächlich ständig mitführen (beim Autofahren).

Drogenkonsum: Der Konsum von Betäubungsmitteln ist erlaubt. Wieso sollte das auch verboten sein? Der Staat bestraft eine Selbstgefährdigung nicht. Es ist also völlig legal, sich Heroin zu spritzen, Kokain zu schnupfen oder sich eine Kugel durch den Kopf zu jagen. Aber Achtung! Strafbar ist so gut wie alles andere, was mit Drogen zu tun hat zB Anbau, Herstellung, Handel, Abgabe, Besitz und so weiter. Bekommt man in einer Kifferrunde also einen Joint und man will sich nicht strafbar machen, so sollte man den Joint komplett selbst aufrauchen. Eine Weitergabe wäre strafbar ;)

Mord und Totschlag: Viele glauben ja, ein Mord wäre nur dann ein Mord, wenn er geplant ist, ein Totschlag wäre eine Affekthandlung. Das ist völliger quatsch. Bitte einmal §211 StGB aufschlagen. Nur wenn eines dieser dort genannten Merkmale zutrifft, spricht man von einem Mord. Ein Mord kann genauso gut eine Affekthandlung sein, ein Totschlag kann auch Jahrelang geplant worden sein. Beispiel: Ein Einbrecher erschießt einen auftauchenden Zeugen (Affekthandlung). Das wäre ein Mord, da er den Zeugen tötet, um eine andere Straftaten verdecken, nämlich den Einbruch.
Eine Ehefrau, die von ihrem Mann täglich misshandelt wird und ihn planmäßig tötet (weder heimtückisch noch grausam), begeht "nur" einen Totschlag.

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