Donnerstag, 8. Januar 2015

Fallbearbeitung - Abwandlung zum Grundfall

Beim folgenden Fall handelt es sich um eine Abwandlung des Grundfalles, zu finden hier: http://marcelsownworld.blogspot.de/2015/01/fallbearbeitung-strafrecht-mit.html

Viel erklären muss ich eigentlich nicht mehr. Die Definitionen bleiben die gleichen. Alles im Gutachtenstil, wie beim Grundfall erklärt. Die Abwandlung ist um einiges kürzer, wobei der Grundfall ja schon sehr kurz war.

Eine kleine Erklärung vielleicht, die jedoch schon das Ergebnis spoilert, in diesem Fall aber wichtig ist.


In der Abwandlung verringert D den Schaden, in dem er die Frisbee-Scheibe umleitet, wodurch C weniger schwer verletzt wird, wie es im Grundfall der Fall war. Es handelt sich also um eine Risikoverringerung. Bei einer Risikoverringerung kann die objektive Zurechenbarkeit entfallen, was hier passieren wird.


D könnte sich durch die Umlenkung der Frisbee-Scheibe nach § 223 I StGB strafbar gemacht haben. 

Dazu müsste D den C körperlich Misshandelt haben. Eine körperliche Misshandlung ist jede Substanzverletzung des Körpers oder jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtig. Durch das Umleiten der Scheibe wurden dem C Schmerzen an der Schulter hinzugefügt. Schmerzen stellen eine Substanzverletzung des Körpers dar, dass dessen Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtig. Also hat D den C im Sinne des §223 I 1. Var. körperlich misshandelt.
Zu prüfen ist auch, ob eine Gesundheitsschädigung vorliegt. Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Gesundheitszustandes. Pathologisch ist ein Zustand, wenn dieser vom Normalzustand der körperlichen Funktion des Opfers nachteilig abweicht. Eine schmerzhafte Prellung der Schulter stellt einen pathologischen Zustand dar. Eine Gesundheitsschädigung nach § 223 I 2. Var. ist ebenfalls gegeben. 
Es ist fraglich, ob die Handlung der D kausal für den Erfolg war. Eine Bedingung ist dann kausal für den Erfolg, wenn diese nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Dächte man sich die Handlung von D hinweg, so hätte C keine schmerzhafte Prellung an der Schulter erlitten, sondern eine schwere Verletzung am Auge. Hypothetische Ersatz- und Reserveursachen spielen bei diesem Fall jedoch keine Rolle. Eine hypothetische Verletzung am Auge spielt daher keine Rolle. Somit war die Handlung des C kausal für den Erfolg. 
Die Handlung des C muss auch noch objektiv zuzurechnen sein. Der Erfolg ist dem Täter dann objektiv zurechenbar, wenn er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich dann im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat. Die Umlenkung der Frisbee-Scheibe stellt keine rechtlich missbilligte Gefahr dar. Vielmehr handelte es sich um eine Risikoverringerung seitens des C. Wäre dieser nicht eingeschritten, hätte die Scheibe dem D höchstwahrscheinlich schwerere Verletzungen hinzugefügt, als eine schmerzhafte Prellung an der Schulter. Folglich ist der D ihr Handeln nicht objektiv zuzurechnen. Der objektive Tatbestand ist nicht erfüllt und somit hat sich D nicht wegen Körperverletzung gemäß § 223 I strafbar gemacht. 





Den Blog geringfügig bearbeitet

Habe eben meinen Blog geringfügig bearbeitet. Habe eine Twitter-Sektion und die Seite "Jurastudium" hinzugefügt. Ersteres zeigt meine Tweets und Retweets. Dachte, das gehört hier her, da mir Twitter doch sehr wichtig geworden ist. Bei der neuhinzugefügten Seite dreht sich alles um mein Studium. Von Eindrücken und Gefühlen bis hin zu wichtigem Stoff und Fallbearbeitungen.

Später werde ich noch einen Fall bearbeiten, den ihr auf der neuen Seite findet :)
Der Fall war ebenfalls Bestandteil der Probeklausur und zwar handelt es sich um eine Abwandlung, das heißt, die Grundzüge des alten Falles bleiben bestehen, der Ausgang ist jedoch ein anderer.

Gestern habe ich einen wunderschönen Blog gelesen und gemerkt, dass ich nicht wirklich gut bloggen kann. Vielleicht sollte ich meinen Schreibstil etwas ändern? Naja, mal gucken wohin das ganze führt :D


UPDATE

Leider funktioniert das mit der Seite nicht so, wie ich es mir vorgestellt habe. Ich dachte, man könnte dort ebenfalls täglich Einträge verfassen, das geht aber leider nicht. Deshalb habe ich die Seite wieder gelöscht und bearbeite die Fälle so, wie den letzten. Diese Posts bekommen dann einen Posttitel, damit ihr diese im Blog-Archiv wiederfindet. Der Fall kommt heute aber noch. Versprochen.

Mittwoch, 7. Januar 2015

Flagge zeigen im Unisport

Heute ist Mittwoch, das heißt...Flagge zeigen :D Mittwochs findet der Uni Sport (Fußball statt), deshalb..Farbe bekennen:



Das Unterhemd habe ich zu Weihnachten bekommen...eigentlich sollte es ein blaues sein, das hat meine Mutter aber verloren -.- Dann habe ich ein weißes bekommen -.- Voll die Verarsche... Naja, egal...

In 90 Minuten muss ich los. Habe heute noch eine AG in Strafrecht. Da werden wohl die Klausuren korrigiert. Ich bin gespannt, wie meine ausgefallen ist :) Ich habe zwar nicht abgegeben, aber ich habe meine "Klausur" ja gestern gepostet ---> http://marcelsownworld.blogspot.de/2015/01/fallbearbeitung-strafrecht-mit.html

Die Abwandlung habe ich zwar nicht gemacht, werde ich morgen Mittag aber nachholen und dann auch posten :) Vll eröffne ich auch einfach eine neue Seite auf diesem Blog "Fallbearbeitung Jura"? Mal gucken :) 


UPDATE

Die AG war okay. Wir haben 3 Fälle bearbeitet und er hat angefangen, wahllos Menschen dranzunehmen. Ich muss zugeben, ich habe ein bisschen Panik bekommen :D Ich hasse es, im Unterricht etwas zu sagen. Schon immer.

Fussball war der Wahnsinn :D Das erste Spiel lief nicht so toll, im zweiten war ich schon besser. Ich habe einen 1.90 Meter Kerl 3 (!) mal umgehauen, darauf war ich mächtig stolz :) Das erste Foul wäre zwar eine klare rote Karte gewesen, aber wen juckt's? :) Meine Füße tun weh, aber es hat spaß gemacht. Freue mich schon auf nächsten Mittwoch. 
Heute gehe ich wahrscheinlich früher ins Bett, habe morgen um 8:30 eine Vorlesung in Strafrecht. Dürfte dann aber gegen viertel vor elf zuhause sein. 
Morgen bearbeite ich dann wieder einen Fall und erstelle eine zweite Seite, in der es nur um das Jurastudium geht .

Gute Nacht :)


Dienstag, 6. Januar 2015

Fallbearbeitung (Strafrecht) mit Erklärungen - Grundfall

So. Es geht an die Fallbearbeitung :)

Vorher muss ich kurz etwas zum Gutachtenstil, zum wichtigsten Werkzeug der Juristerei erklären. Dieser ist nicht nur im Strafrecht, sondern in jedem Gebiet der Rechtswissenschaft notwendig. Der Gutachtenstil besteht aus vier Schritten. Zuerst wirft man ein Tatbestandsmerkmal auf (Obersatz). Dann folgt die Definition, die Subsumtion (das Anwenden der Definition auf den zu bearbeitenden Fall) und am Ende folgt die Konklusion (Ergebnis).

Kurz an einem Beispiel erklärt:

1. Obersatz (im Konjunktiv) bzw. Aufwerfen der Frage: Das Fahrrad müsste eine Sache sein.

2. Definition: Sache ist jeder körperliche Gegenstand.

3. Subsumtion: Das Fahrrad ist ein körperlicher Gegenstand.

4. Konklusion: Das Fahrrad ist eine Sache.

Klingt doch ganz einfach, oder? Ist es eigentlich auch :) Im Fall werde ich in Klammern dahinter schreiben, um was es sich genau handelt.

Im folgenden Fall muss man prüfen, ob sich Person A gemäß § 223 I StGB strafbar gemacht hat. Man kann jetzt nicht wild drauflos schreiben, sondern man muss sich an ein gewisses Schema halten. Diese sind von Tatbestand zu Tatbestand verschieden. Für die Körperverletzung sieht das Schema wie folgt aus:

  1. Tatbestand § 223 StGB
    1. Objektiver Tatbestand
      • Körperliche Misshandlung
      • Gesundheitsbeschädigung
    2. Subjektiver Tatbestand
      • Vorsatz -> objektiver Tatbestand
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Eine Sache ist noch wichtig, bevor wir mit dem Fall beginnen. Die zwei Definitionen zu § 223 StGB.



Nun geht es an den konkreten Fall. Dieser war Inhalt meiner Probeklausur vom 19. Dezember 2014. Ihr werdet beim Lesen feststellen, dass es sich hierbei um ein Vorsatzproblem handelt, deshalb erläutere ich nur kurz die Arten des Vorsatzes, ohne mich der Fachsprache zu bedienen und näher drauf einzugehen. Das würde das Ausmaß dieses Eintrages sprengen. 

Kurze(!) und einfache Definition des Vorsatzes: 
"Vorsatz ist Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung."

Ich habe mir aus dem Internet eine kleine Tabelle ausgesucht, die ein wenig hilfreich sein könnte. Wie gesagt, ganz ohne Fachsprache und ohne Vertiefung. :) 



Jetzt gehen wir wirklich an den Fall :D Tada!

Die Aufgabenstellung, die man hier leider nicht sieht, lautete: Hat sich A nach § 223 I StGB strafbar gemacht? 

Wie auch im Deutschunterricht beginnt die Bearbeitung eines Falles mit einem Einleitungssatz, nämlich dem Obersatz, der immer im Konjunktiv steht.

[Obersatz] A könnte sich gemäß § 223 I StGB strafbar gemacht haben, in dem er C mit einer Frisbee-Scheibe am Auge getroffen hat.

- Klar, man könnte den Obersatz umformulieren, damit er intelligent klingt, ist aber unnötig. Noch eine kleine Ergänzung zum Gutachtenstil: Wörter wie DA, WEIL, INDEM oder DENN sind VERBOTEN! Diese Wörter gehören zum Urteilsstil und haben bei einer Fallprüfung NICHTS verloren. Das ist sehr wichtig. -

Weiter geht's mit der Fallbearbeitung. Den Obersatz haben wir inzwischen. Jetzt geht es an den objektiven Tatbestand, wie ihr im Aufbauschema oben erkennen könnt. Im objektiven Tatbestand stehen unter anderem: 
  • Tatsubjekt
  • Tatobjekt
  • Tathandlung
  • Kausalität
  • Objektive Zurechenbarkeit
[Objektiver Tatbestand] Das setzt voraus, dass A den C körperlich misshandelt hat (Aufwerfen der Frage). Eine körperliche Misshandlung ist jede Substanzverletzung des Körpers oder jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtig (Definition). Das Auge des C wurde durch die Handlung des A verletzt. Eine Verletzung des Auges ist eine unangemessene Behandlung, die der körperlichen Unversehrtheit entgegensteht (Subsumtion). Das körperliche Wohlbefinden und die Unversehrtheit wurden folglich beeinträchtigt (Konklusion).
Fraglich ist, ob auch eine Gesundheitsschädigung vorliegt (Aufwerfen der Frage). Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Gesundheitszustandes. Pathologisch ist ein Zustand, wenn dieser vom Normalzustand der körperlichen Funktion des Opfers nachteilig abweicht (Definition). Das Auge des C wurde vom geworfenem Gegenstand des A so schwer verletzt, dass dessen Sehvermögen nur aufgrund einer Notoperation gerettet werden konnte. Eine Verletzung, die mit einer Notoperation behandelt werden muss stellt ein Hervorrufen eines pathologischen Zustands dar (Subsumtion). Eine Gesundheitsschädigung ist deshalb ebenfalls zu bejahen. 
Es ist zu prüfen, ob die Handlung des A kausal für dessen Erfolg war (Aufwerfen der Frage). Nach der conditio-sine-qua-non-Formel ist eine Bedingung dann kausal für den Erfolg, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (Definition). Dächte man sich den Wurde der Scheibe weg, wäre C nicht an seiner Gesundheit geschädigt worden. (Subsumtion). Die Handlung des A ist also Kausal für den Erfolg (Konklusion).
Fraglich ist auch, ob der Taterfolg dem A objektiv zurechenbar sein kann (Aufwerfen der Frage), das heißt, A müsste eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen haben, die sich in Form des Eintritts  des tatbestandsmäßigen Erfolgs realisiert hat (Definition). Indem A die Frisbee-Scheibe in Richtung C geworfen hat, hat er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen (Subsumtion). Diese müsste sich im Verletzungserfolg realisiert haben. Somit ist die objektive Zurechnung dem A zuzurechnen. Folglich ist der objektive Tatbestand erfüllt (Konklusion)

- Kurzer Einschub. Wenn der Fall offensichtlich ist, kann und sollte man sich auf das wesentliche konzentrieren und Schwerpunkte setzen. Im ersten Semester wäre es besser, den objektiven Tatbestand ausführlich zu behandeln, damit man zeigt, man hat es verstanden und beherrscht den Gutachtenstil. Bei der Examensprüfung hätte aber auch ein Satz wie zB "A hat die Körperverletzung des C durch das Treffen mit der Frisbee-Scheibe zurechenbar verursacht."gereicht, denn der Schwerpunkt des Falles liegt klar beim Vorsatz. -


Es folgt nun der subjektive Tatbestand. Zum Inhalt des subjektiven Tatbestands gehören unter anderem die innere Haltung, Einstellungen und Gedankenwelt des Täters UND ganz wichtig!! Der Vorsatz, es sei denn, es handelt sich ganz klar um ein Fahrlässigkeitsdelikt. 

[Subjektiver Tatbestand & Schuld] A müsste vorsätzlich gehandelt haben (Aufwerfen der Frage). Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat (Definition). A hat den Taterfolg nicht einkalkuliert und wollte diesen auch gar nicht (Subsumtion). A handelte nicht vorsätzlich, demnach ist er einer Körperverletzung gemäß § 223 I nicht schuldig (Konklusion und Ergebnis).

Das war es auch schon. Man fliegt beim Vorsatz schon raus, da dieser verneint wird. 





Montag, 5. Januar 2015

Familienbesuch

Heute hatte ich königlichen Besuch. Meine Mutter und meine Schwester kamen zu Besuch. Hieß für mich früh aufstehen und etwas aufräumen. Dann sind wir zur Uni gefahren, haben in der Mensa gegessen und meiner Schwester habe ich die Jura Fakultät gezeigt. Eine Vorlesung haben wir uns jedoch nicht angetan. Danach hieß es Shoppen gehen in der Mainzer Innenstadt... Man hätte mir vor Ort die Beine amputieren können :D Joa...um ca. halb 6 sind sie dann wieder gegangen.

Jedenfalls fing der Tag besser an, als der vorherige aufgehört...aber darüber mag ich lieber nicht öffentlich sprechen.

Morgen habe ich einen freien Tag..gut, ich mach auch so oft frei, aber morgen fühl ich mich jedenfalls nicht schlecht dabei :D

Puh. Es gibt Tage, an denen fehlt mir Jessica. Es gibt aber auch Tage, an denen empfinde ich die Trennung als das beste, das ich getan habe. Heute trifft größtenteils ersteres zu. Wird es je besser werden? Ich meine, vor einem Jahr habe ich Schluss gemacht und trotzdem fehlt sie mir manchmal...Wieso eigentlich? Wer weiß das schon ...

Ich freue mich auf die Strafrecht AG am Mittwoch. Morgen werde ich den Fall der Probeklausur nochmal bearbeiten und einen weiteren. Beide werde ich hier veröffentlich. Vielleicht auch mir Erklärungen (?), mal sehen :)

Ach ja, ich wurde heute gefriendzoned. Gefällt mir nicht :D --> Challenge accepted! :P :D

Sonntag, 4. Januar 2015

Ein uninteressanter Tag

So. Damit ich heute noch einen Eintrag da lasse nur kurz mein Tagesablauf, auch wenn er etwas langweilig war :D

Das wichtigste zuerst...Barcelona hat dank eines Eigentors durch Jodi Alba in der 2. Minute  0:1 verloren. Der Abend war also schonmal dahin...

Mehr interessantes gab es nicht. Die Nacht war sehr..kurz. Nach 2 Stunden bin ich wachgeworden und das blieb auch so bis ca. 6 Uhr und dann verlief mein Schlaf auch eher unruhig.

Morgen geht der "Unialltag" wieder los. Meine Mutter und meine Schwester haben sich angemeldet, morgen früh wird also erstmal etwas aufgeräumt.
Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Ein langweiliger Sonntag halt. Morgen kommt dann wahrscheinlich aufgrund des Besuchs und der Uni etwas mehr :)

Gute Nacht

Samstag, 3. Januar 2015

Date? Nur mit Mr. Daniels

Eigentlich wollte ich heute nach Köln fahren, daraus wurde leider nichts. Bekannterweise lebe ich nach dem Motto "Fuck it all", ist also nicht weiter tragisch.
Lernen wollte ich auch noch, alles was ich heute geschafft habe war allerdings das besaiten meiner Gitarre. Das hat aber viele Stunden gedauert. Naja, wenigstens kann ich wieder Gitarre spielen.

Mein gestriger Abend verlief ebenfalls nicht nach plan (was läuft bei mir schon nach Plan?). Geplant war ein wunderbares Telefon mit jemand besonderen...In Wirklichkeit hat jemand anderes (an)gerufen: Mr. Jack Daniels wollte mich sehen. Dieser feine Herr ist aber jederzeit willkommen.

Ach, übrigens ist es das erste Wochenende, das ich in Mainz verbringe. Ist ziemlich langweilig hier, aber naja...

Mir ist heute Nacht klar geworden, dass ich 2 Menschen durch meinen Schutz durchgelassen habe... Gefällt mir nicht. Vielleicht sollte ich bei beiden auf Abstand gehen? Wird wohl besser sein.


"Suicide of love took away all that matters and
buried the remains in an unmarked grave in your heart"
{Killing Loneliness - HIM}